Durch das Management der Anfahrtskosten mehr Nachhaltigkeit im Recruiting

Zu diesem Thema habe ich wirklich schon viele Geschichten gehört oder mich dazu unterhalten, aber es scheint einfach noch immer nicht Land auf, Land ab bekannt zu sein: laden Arbeitgeber Bewerbende zu sich für ein persönliches Vorstellungsgespräch vor Ort ein, müssen sie eigentlich die entstandenen Vorstellungskosten, wie z.B. Anfahrtskosten oder aber auch Übernachtungskosten, erstatten. Und das gilt im ersten Schritt grundsätzlich und für alle Unternehmen. Manche Geschäftsführer oder Unternehmensleiterinnen sind da wirklich immer ganz erstaunt, wenn ich erwähne, dass Bewerbende ein Anrecht darauf haben. Es gibt nur eine Möglichkeit, diese Kosten zu umgehen: man schließt die Übernahme der Bewerbungskosten aus und teilt dies dem Bewerber oder der Bewerberin vorab mit. Diesen Ausschluss kann man entweder direkt in die Stellenanzeige mit reinschreiben. Noch besser passt er meiner Meinung nach aber zum einen auf die Karriere-Webseite des Unternehmens sowie in die Einladungs-E-Mail. 

Management der Anfahrtskosten

Man kann die Übernahme der Vorstellungskosten aber nicht nur grundsätzlich ausschließen. Hier braucht man nicht in Schwarz-Weiß, in Ja-oder-Nein-Kategorie denken. Ganz im Gegenteil ist es möglich, ganz genau zu bestimmen, welche Kosten man übernimmt und welche nicht. So ist es zum einen zum Beispiel gängig die Übernahme von Hotelkosten ohne vorherige Abstimmung grundsätzlich auszuschließen. Zum anderen übernehmen viele Arbeitgeber die Anfahrtskosten erst ab einer gewissen Anzahl an Kilometer Entfernung zwischen Wohnort und Büro-Anschrift, da die Abrechnung von Bagetell-Fällen sonst einfach einen zu großen Verwaltungsaufwand darstellt. An dieser Stelle ist es vielleicht auch noch einmal wichtig zu erwähnen, dass Bewerbende ja im Normalfall nicht übernommene Bewerbungskosten als Werbungskosten in der Steuererklärung veranschlagen können. 

Mehr Nachhaltigkeit im Recruiting

Wie jedes Land, jede Region, jede Kommune seinen Beitrag zur Klimaneutralität leisten muss, so bin ich fest davon überzeugt, dass diese Sichtweise auch auf Unternehmen übertragen werden muss. Jede Funktion, jede Abteilung, jedes Team sollte analysieren, was es dazu beitragen kann, dass das Unternehmen möglichst nachhaltig und möglichst bald klimaneutral betrieben wird. Und so sehe ich doch einige Möglichkeiten für Personalabteilungen ihren Beitrag zu leisten, z.B. durch mehr Nachhaltigkeit im Recruiting.

Übernahme der Anfahrtskosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Fernbussen

Öffentliche Verkehrsmittel sowie Fernbusse stoßen die geringsten Emissionen im Verkehr aus und sind damit als die nachhaltigsten Verkehrsmittel einzuordnen. Zudem gelten sie ja auch als eher günstig. Warum also nicht die Anfahrtskosten für diese Verkehrsmittel übernehmen und alles andere ausschließen? Sehr gut könnte man dies ggfls. noch mit einem Ausschluss der Anfahrtskosten bei einem geringeren Anfahrtsweg von 5 km verbinden. Und natürlich würde ich diese Regelung immer positiv formulieren und den Ausschluss an sich nicht erwähnen. 

Eine mögliche Formulierung könnte also sein: „Bitte beachte, dass wir Anfahrtskosten nur bei einem längeren Anfahrtsweg von mehr als 5km zwischen Deiner Wohnanschrift und unserem Büro übernehmen. Hierfür zählt die kürzeste Strecke auf Google Maps. Zudem übernehmen wir lediglich die Kosten für ein Ticket in den öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Fernbussen in der 2. Klasse. Eine Übernahme von Hotelkosten ist nur nach vorheriger Absprache möglich. Mögliche andere Bewerbungskosten können nicht erstattet werden.“

Das Für und Wider für die Arbeitgebermarke nutzen

Natürlich kann es sein, dass manch anderer Arbeitgeber hier noch immer sehr viel großzügiger mit der Übernahme von Bewerbungskosten ist und am Ende sogar die Kosten für Innlandsflüge übernehmen würde. Ich persönlich halte das zwar für absolut nicht mehr zeitgemäß, aber Meinungen sind ja durchaus unterschiedlich. Um diese Möglichkeit eines Wettbewerbsnachteils direkt wieder wett zu machen, würde ich diese Regelung und den nachhaltigen Gedanken dahinter daher direkt fürs Personalmarketing nutzen. Tue Gutes und rede darüber – ich finde sehr viel wichtiges in diesem Sprichwort. Warum die neue Anfahrtskostenregelung nicht direkt positiv framen und auf der Karriere-Website und auf mögliche Unternehmensprofilen als das platzieren, was es durchaus sein kann: den ersten kleinen Schritt zu mehr Nachhaltigkeit im Recruiting? Und wer kann einem diese Motivation heute noch negativ auslegen?

 

Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet jegliche Anfahrtskosten für Bewerbende zu übernehmen. Es können auch nur die Kosten für öffentliche verkehrsmittel 2. Klasse übernommen werden und so ein Anreiz für eine Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gegeben werden.
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